Ernährung darf uns nicht Wurst sein

Egal ob es das Mittagessen mit der Familie ist, ein Snack zwischendurch oder der Döner nach der Party – Ernährung nimmt einen wichtigen Teil in unserem Alltag ein. Dabei geht es beim Essen aber nicht nur um Appetit oder Hunger, sondern vielmehr um unsere Gesundheit.

Gefährlich wird es dabei immer dann, wenn Essen nicht mehr nur Bestandteil unseres Alltages ist, sondern diesen bestimmt.

In Deutschland leiden ca. 22 % aller 11- bis 17-jährigen an einer Essstörung in Form von Anorexie, Bulimie oder auch Binge-Eating. In diesem Alter besteht eine besondere Gefährdung ein unnormales Verhältnis zum Essen zu entwickeln und vor allem zu behalten. Ernährung als Thema muss ganzheitlich betrachtet werden, es geht nicht um Über- oder Untergewicht, für uns zählt eine entsprechende Aufklärung über gesunde Ernährung und ein gesundes Verhältnis zum Essen von Kindesbeinen an.

Daher fordern wir:

  1. Ernährung soll in die Schulbildung eingebunden werden. Wir wollen dabei eine fächerübergreifende Aufnahme des Themas der ausgewogenen Ernährung und notwendigen Nährstoffe für den Körper. Zudem soll in unteren Jahrgangsstufen ein Hauswirtschaftsunterricht möglich sein, der genau diesen Fokus aufgreift und in diesem Rahmen auch das gesunde Kochen erproben. Wichtig ist uns jedoch, dass dieser Unterricht von ausgewogener Ernährung, ihren Vorteilen und sportlicher Betätigung ausgeht, anstatt lediglich bestimmte Lebensmittel zu „verteufeln“. Weiterhin müssen Essstörungen und ihre Gefahren in den Unterricht aufgenommen und den Schülerinnen und Schülern erklärt werden.
  2. Essstörungen dürfen kein Tabuthema sein. Schulisches und medizinisches Personal, Eltern aber auch Mitschüler müssen lernen was Symptome und Anzeichen von Essstörungen sind und dazu ermutigt werden, bei einem entsprechenden Verhalten Betroffene oder bestimmte Ansprechpartner, wie Lehrer oder Schulpsychologen, auf dieses aufmerksam zu machen.
  3. Weiterbildungsmöglichkeit für Studenten und Berufstätige, die von Universitäten, Hochschulen, Berufsschulen und Arbeitgebern angeboten werden. In Verbindung mit Stress, der aus Lehre, Beruf oder Studium resultiert, entwickeln sich ungesunde oder von Mangel geprägte Ernährungsweisen. Hier sollen entsprechende Möglichkeiten zum Beispiel von Seiten der Krankenkasse, aber auch in Kooperationen mit externen Partner angeboten werden, wie eine Ernährung im stressigen Alltag aussehen kann, die zudem kostensparend ist.
  4. Sport, eine ausgewogene Ernährung und Gesundheit funktionieren am besten zusammen. Deswegen soll in den Kinderabteilungen bzw. den Abteilungen für Jugendliche auch das Thema Ernährung und dessen Verbindung zum Sport angesprochen werden. Dazu gehört auch das Warnen vor exzessiven Sporteinheiten. Weiterhin soll der Sportunterricht an Schulen den Kindern und Jugendlichen vermitteln, wie sie Sport am besten in ihren Alltag integrieren und diesen auf ihre Bedürfnisse ausrichten können.

Schulpsychologie ist nicht nur ein Nebenfach

In letzter Zeit scheinen wir uns weniger von Jahr zu Jahr als vielmehr von Krise zur Krise zu bewegen: Klimawandel, Corona, Krieg in der Ukraine, Inflation. Dieses Geschehen lässt auch Kinder und Jugendliche nicht unberührt – Zukunftsängste und mentale Probleme sind fast überall präsent.

Diese Herausforderungen kommen auch an unseren Schulen an. Schließlich verbringen Kinder und Jugendliche den Großteil ihrer Zeit dort und tragen ihre Sorgen und Ängste in diese hinein. Ein erster Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler stellen hier Schulpsychologen dar. Um deren Position zu fördern und zu stützen fordern wir daher:

  1. Eine Abschaffung von verbindlichen Vorgaben der Fächerkombination mit Schulpsychologie an Realschulen und Gymnasien.
  2. Eine Förderung und Initiative zum Ausbau vom Lehramtsstudium mit dem Fach „Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt“ an den bayerischen Universitäten.
  3. Die Tätigkeit in der Schulpsychologie mehr am klinisch-psychologischen Aspekt der wissenschaftlichen Psychologie zu orientieren. Damit soll der Spielraum der Schulpsychologen, sich den Problemen der Schülerinnen und Schülern anzunehmen erweitert werden, anstatt immer nur die Zuständigkeiten für seelische Störungen an Jugendsozialarbeit oder ambulante und stationäre Psychotherapie weiterzureichen.
  4. Psychische Krankheiten dürfen aber auch im Schulpsychologiestudium nicht stigmatisiert und unter den Tisch gefallen lassen werden. Daher muss den Studenten während des Studiums verdeutlicht werden, welcher Verantwortung sie als Schulpsychologe gegenüberstehen und wie wichtig in diesem Zusammenhang auch ihre eigene psychische Gesundheit ist.

Wirkliches „absolutes Ende aller Maßnahmen“

Die Jungen Liberale München fordern das absolute Ende aller Corona Maßnahmen.
Lediglich in Heimen und Krankenhäusern sollte die Maskenpflicht zum Schutz vulnerabler Personen beibehalten werden.

Individualismus in der Medizin wagen!

Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung lassen sich noch erhebliche Defizite in der Implementierung von geschlechterspezifischer Medizin feststellen. Als Verfechter der Freiheiten und Rechte des Individuums stehen wir Junge Liberale München für eine Medizin, die bestmöglich auf die Bedürfnisse und Eigenheiten eines jeden Einzelnen ausgelegt ist, nicht einfach nur den Durchschnittsbürger einer Gesellschaft im Blick hat und rechts und links von diesem ungeeignet und blind ist. Für uns sind in diesem Zusammenhang vor allem die Implementierung von Gendermedizin sowie eine Reformierung des Embryonenschutzgesetztes Maßnahmen, welche zu eben diesem Ziel führen.

A Langfristige Vision einer zukunftsorientierten Individualmedizin

Wir Junge Liberale München fordern langfristig eine stetige Weiterentwicklung im Gesundheitswesen hin zu einer sogenannten Individualmedizin. Die aktuellen Vorschriften in Bezug auf Anamnese und Datenerhebung über Patienten reicht unserer Meinung nach nicht aus und ist an vielen Stellen beinahe fahrlässig. In Zukunft soll es – wenn vom Individuum erwünscht – möglich sein, die Behandlung und Therapie perfekt auf die Bedürfnisse und Eigenheiten, auf die genaue biologische Zusammensetzung des jeweiligen Körpers auszurichten. Dies kann mit Hilfe von Gensequenzierungen und auf die Biologie des Patienten angepasste Medikamente in eben genau den richtigen Dosierungen erfolgen. Der medizintechnische Fortschritt in diesem Bereich ist nicht aufzuhalten und schreitet in anderen Ländern bereits stetig voran.
Wir fordern eine ebenso zukunftsorientierte Individualmedizin in Deutschland.

B Gendermedizin in der Forschung

Bis dahin gibt es jedoch schon einige Merkmale, auf die sich eine teilweise individualisierte Medizin stützen kann, unter anderem das Geschlecht.

Um das Geschlecht der Patientinnen und Patienten adäquat zu berücksichtigen, fordern wir mehr Forschung über geschlechtsspezifische Unterschiede sowohl in der Diagnostik als auch der Behandlung von Erkrankungen.

Einige Medikamente werden von Männern und Frauen unterschiedlich gut vertragen oder es kommt bei Frauen vermehrt zu Nebenwirkungen, die aus einer Überdosierung der Medikamente rühren. Für bereits zugelassene Medikamente müssen daher die Leitlinien, die von Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften verfasst werden, zukünftig neben Faktoren wie Gewicht und Lebensstil auch das Geschlecht berücksichtigen. Bei neuen Medikamenten fordern wir Zulassungsstudien, die (sofern das Medikament für beide zugelassen werden soll) Männer und Frauen gleichermaßen berücksichtigen und die aufgetretenen Nebenwirkungen nach Geschlechtern getrennt aufschlüsseln.

Wir Jungen Liberalen befürworten grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Hierbei muss jedoch immer ein potentieller Data-Bias berücksichtigt werden. Beim Einsatz von Machine Learning Systemen kann dies zum Beispiel geschehen, wenn ein Datensatz zugrunde liegt, in dem ein Geschlecht deutlich häufiger vertreten ist, das Geschlecht jedoch nicht angegeben oder nicht als Faktor berücksichtigt wird.

C Gendermedizin in der Lehre

Die medizinische Lehre umfasst mehrerlei Studiengänge sowie Ausbildungsberufe. Insgesamt kann gesagt werden, dass es aktuell kein Lehrformat der Medizin gibt, in welchem die Gendermedizin eine adäquate Rolle spielt.

Studium der Humanmedizin

Auf dem Weg zum Ärzteberuf erscheint eine fundierte Kenntnis über geschlechterspezifische Unterschiede des Menschen selbstverständlich. Jedoch ist die Vermittlung von Inhalten der Gendermedizin bisher kaum in deutsche Studiengänge der Humanmedizin integriert. Deshalb fordern wir eine intensive Beschäftigung mit dem Thema im Rahmen der Studiengangreform 2025. Die bereits gegründeten Kommissionen werden dazu aufgerufen, die bestehenden Inhalte des Studiengangs auf Möglichkeiten und Notwendigkeiten geschlechterspezifischer Lehre zu integrieren, zu durchsuchen und eine Neugestaltung eben jener Inhalte vorzunehmen. Auch möchten wir die Universitäten, welche ein Medizinstudium anbieten, dazu anregen, entsprechende Wahlfächer im Bereich der Gendermedizin anzubieten. Dort, wo besonderes Interesse seitens der Lehrenden für geschlechterspezifische Medizin herrscht, ist auch die Einrichtung eigener Lehrstühle beziehungsweise Prodekanate denkbar.

Studium der Psychologie, Pharmazie und Medizintechnik

Im Bereich der weiteren oben genannten (zum Teil) medizinischen Studiengänge ist ebenfalls eine vermehrte Integration geschlechterspezifischer Inhalte in das Curriculum vorzunehmen. In der Klinischen Psychologie, aber auch in den je nach Geschlecht unterschiedlichen Wirkungsweisen pharmazeutischer Arzneimittelstoffe beziehungsweise medizintechnischer Geräte sind die jeweiligen Unterschiede von Mann und Frau eindeutig noch nicht ausreichend für die Lernenden herausgearbeitet. Dies soll mit entsprechenden Vorlesungsreihen und Seminaren ergänzt werden.

Ausbildungsberufe

Auch in den medizinischen Ausbildungsberufen ist eine adäquate Integration der Gendermedizin-Inhalte aktuell nicht gegeben. Besonders im Bereich der Physiotherapieausbildung sind klare Defizite erkennbar. Auch hier ist eine vermehrte Einbettung entsprechender Module vorzunehmen.

D Embryonenschutzgesetz reformieren 

Die Reproduktionsmedizin bewegt sich zwischen rasantem medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt und jahrelangem gesetzgeberischen Stillstand. Das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz ist an die aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen. Auf diese Weise lassen sich seelische Belastungen von Menschen mit Kinderwunsch vermeiden, gesundheitliche Risiken für werdende Mütter, sowie das Ausweichverhalten durch Inanspruchnahme von Behandlungsverfahren im Ausland minimieren und die Strafbarkeit der damit verbundenen, gebotenen Beratungen und Vorbereitungsmaßnahmen deutscher Ärztinnen und Ärzte vermeiden.

Die Jungen Liberalen München fordern deshalb eine punktuelle Aktualisierung des Embryonenschutzgesetzes zur Gewährleistung der Rechtssicherheit im Rahmen des aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Standes. Im Einzelnen wird gefordert:

In Bezug auf § 1 Abs. 1 Nr. 5 EschG und § 1 Abs. 1 Nr. 3 EschG – „Dreierregel“

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 EschG ist es verboten innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 EschG ist es bisher verboten mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen. Mit dieser Regelung soll die Entstehung überzähliger Embryonen verhindert werden und der entwicklungsfähige Embryo geschützt werden. Nach jetzigem medizinisch-wissenschaftlichen Stand ist die Entwicklungsfähigkeit eines Embryos ein gradueller Prozess, welcher bei ex anter Betrachtung nicht sicher ist, jedoch mit fortschreitender Entwicklung besser einschätzbar. Es bedarf einer gesetzlichen Regelung, welche auf die graduelle Entwicklungspotenz Rücksicht nimmt, um so die Gefahr von Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren.
Die Jungen Liberalen München fordern eine Abkehr von einer pauschalisierten Höchstzahl pränidativer Embryonen. Diese soll vielmehr individuell durch medizinische Prognosekriterien für die Patientinnen im Einzelfall unter Zugrundelegung des „Single Embryo Transfer“ (SET) bestimmt werden. Prognosekriterien sind dabei u.a. das Alter, die Anamnese der Patientin, die Anzahl der entnommenen Eizellen und Methoden die der graduellen Entwicklungspotenz des pränidativen Embryos Rechnung trägt unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Herbeiführung einer Schwangerschaft unter Berücksichtigung der Gesundheit von Mutter und Kind.

Eizellspende

Nach bisheriger Rechtslage ist die Eizellspende in Deutschland verboten. Ziel ist es die „gespaltene Mutterschaft“ zu verhindern. Die der Regelung zu Grunde liegende gesetzgeberische Begründung der erschwerten Identitätsfindung der auf diesem Wege gezeugten Kinder und der damit verbundenen negativen Auswirkung auf die seelische Entwicklung ist wissenschaftlich widerlegt. Rechtlich ist die Mutterschaft gem. §1591 BGB eindeutig festgelegt, wonach die Mutter eines Kindes die Frau ist, welche es geboren hat. Andererseits bestehen medizinische Indikationen, wie zum Beispiel ein schlechtes Ansprechen im hormonellen Stimulationsverfahren, eine vorzeitige Menopause oder genetische Prädispositionen, für die Eizellspende.

Die Jungen Liberalen München fordern eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland. Zum Zweck des Schutzes der Spenderin und der Möglichkeit einer selbstbestimmten und informierten Entscheidung dieser, sind für die Straflosigkeit hohe Anforderungen an die Aufklärungspflicht und der Beratung eines Arztes zu stellen. Die Verhinderung einer Kommerzialisierung des Handels mit Eizellen wird durch die Subsumtion unter die entsprechenden Rechtsvorschriften des Transplantationsgesetzes und des Arzneimittelgesetzes erreicht. Gleichzeitig ist das Recht auf Kenntnis der Abstammung des Kindes in Anlehnung des Samenspenderregistergesetz gesetzlich zu verankern. 

Embryonenspende

Auch im Rahmen des „Single Embryo Transfer“ (SET) lassen sich überzählige pränidative Embryonen nicht verhindern. Diesbezüglich stellt sich die Frage der weiteren Verwendung, Verwerfung oder nicht-kommerzielle Weitergabe an Dritte. Das Embryonenschutzgesetz verbietet nicht ausdrücklich die Spende solcher pränidativer Embryonen, welche ursprünglich zum Zwecke der Herbeiführung der Schwangerschaft der Frau, von der die Eizelle stammt, künstlich bewirkt worden sind.

Die Jungen Liberalen München fordern zum Zweck der Wahrung eines entwicklungsfähigen Embryos die ausdrückliche Zulässigkeit der Embryonenspende im Fall der nicht intendierten Entstehung überzähliger pränidativer Embryonen. Dabei soll auch dem Selbstbestimmungsrecht des Paares, zu welchem ursprünglichen Zweck die Eizelle künstlich befruchtet worden ist, Rechnung getragen werden. Hierzu ist eine umfassende Aufklärungspflicht erforderlich, um eine Entscheidung bezüglich des weiteren Verfahrens mit dem pränidativen Embryo, frei von Willensmängeln, zu gewährleisten.

Ferner fordern wir die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in Anlehnung an das Samenspenderregistergesetz, damit das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung gewahrt wird. Ferner ist das Transplantationsgesetz und Arzneimittelgesetz, insoweit anzupassen, als das der menschliche Embryo unter die Rechtsvorschriften des Handelsverbots gefasst werden können, um so eine Kommerzialisierung der Embryonenspende zu verhindern.


Antragsteller:innen: Lea Skapetze, Albrecht Dorsel


Gültigkeit: 5 Jahre

Verpfichtende Coronatests an Schulen

Die Jungen Liberalen München fordern zur Eindämmung des Coronavirus die Einführung
verpfichtender täglicher Coronatests für alle Schüler und Lehrer vor Unterrichtsbeginn. Hierbei
soll neben Schnelltests auf Selbsttests gesetzt werden.


Antragsteller: AK Liberale Schüler


Gültigkeit: 5 Jahre

Stayin’ alive, stayin’ alive – Erste-Hilfe stärken, Überlebenschancen erhöhen

Die Jungen Liberalen München fordern die Aufnahme von Erste-Hilfe-Kurse in den Lehrplan aller Schularten. In der Grundschulen sollen die Kinder bereits im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten mit ersten Grundlagen wie der Stabilen Seitenlage vertraut gemacht werden. An den weiterführenden Schulen soll in der 5. bis 7. Jahrgangsstufe ein Kurs im Umfang von 12 UE, in der 8. bis 10. Jgst. im Umfang von 16 UE durchgeführt werden. Die Kurse sollen von Fachpersonal (bspw. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, …) geleitet werden.

Zusätzlich sollen alle weiterführenden Schulen mit einem AED (“Laiendefibrillator“) ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler sollen so früh für die Benutzung der Geräte sensibilisiert und im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse mit deren Benutzung vertraut gemacht werden.


Antragsteller: Tobias Weiskopf


Gültigkeit: 5 Jahre

Gesundheit 4.0 – E-Health endlich vorantreiben!

Präambel

Wir Junge Liberale betrachten uns als Gestalter der Digitalisierung und als Fortschrittsdenker im Bereich der Gesundheitspolitik. Die Verbindung beider Gebiete in Form eines digitalen Gesundheitswesens bewerten wir als Chance für eine effizientere, kostengünstigere und patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Daher begrüßen wir aktuelle Reformen, wie die Aufhebung des „Fernbehandlungsverbots“ (und die damit gestattete Arzt-Patienten-Kommunikation per Videotelefonie ohne vorangegangenen persönlichen Erstkontakt) sowie die Einführung der E-Gesundheitskarte. Für uns stellen diese jedoch lediglich die ersten Schritte auf dem langen Weg zu einem zeitgemäßen E-Health-System dar. Gegenwärtigen Versäumnissen muss schnellstmöglich entgegengewirkt werden, um Versorgungslücken zu vermeiden und Anschluss an unsere Nachbarländer zu gewinnen.

Telemedizin

Die Telemedizin bietet aufgrund ihrer räumlichen und zeitlichen Flexibilität große Vorteile für Patienten und Ärzte. Mobilitätshindernisse können künftig mit minimalem Aufwand überbrückt werden. Die Fernbehandlung ist nicht mit einer konventionellen Behandlung gleichzusetzen, verdient aber Anerkennung in ihrer Rolle als Zusatzangebot sowie eine vorurteilsfreie Ausgestaltung. Aus diesem Grund fordern wir:

  1. die ersatzlose Streichung der numerischen Einschränkung auf „Einzelfälle“ aus der Musterberufsordnung für Ärzte. Die telemedizinische Behandlung darf nicht als Individualphänomen fungieren, sondern muss als allgemein zugängliche Option akzeptiert werden.
  2. die Einführung einer Weiterbildung für telemedizin-beanspruchende Ärzte. Diese soll als „Lizenz“ für die Vergütung telemedizinischer Behandlungen dienen. Ferner sind jegliche telemedizinische Anwendungen als konkrete Leistung und differenziert nach dem entsprechenden Arbeitsaufwand für die vertragsärztliche Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und für die privatärztliche Vergütung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzubilden.
  3. bei ausreichender Nachfrage die Erwägung der Errichtung eines autonomen Telemedizinsektors für Ärzte, die einer exklusiven Tätigkeit im telemedizinischen Bereich nachgehen wollen. Niedergelassene Ärzte dürfen dabei in keiner Weise in ihrem Engagement benachteiligt werden.
  4. ein unmissverständliches Leitbild für telemedizinische Behandlungen, dessen Erstellung in der Verantwortung der Bundesärztekammer liegt und an welchem sich Ärzte und Patienten gleichermaßen zu orientieren haben. Dabei ist differentialdiagnostisches Vorgehen strikt vom Spektrum der Telemedizin auszuschließen. Jenseits des Leitbilds ist den Ärzten ihr üblicher Freiraum in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten.
  5. in Ergänzung der Aufklärungspflicht Initiativen seitens der Ärzte, über ihre telemedizinischen Dienste schriftlich oder online zu informieren und insbesondere die Grenzen ihrer Dienste zu deklarieren.
  6. die Zulassung der Aushändigung von E-Attesten und E-Rezepten im Anschluss an eine telemedizinische Behandlung. Hierfür ist das Leitbild von zentraler Bedeutung. Für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur zum Kursieren von E-Attesten und E-Rezepten ist das Gesundheitsministerium verantwortlich.
  7. eine EU-weite Harmonisierung für E-Rezepte und Online-Apotheken, um freien Wettbewerb im Gesundheitsmarkt zu garantieren.

Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenaktensysteme (ePA) ermöglichen dem Patienten ständigen und unkomplizierten Zugriff auf seine Behandlungsverläufe, Befunde und Gesundheitsdaten. Seit 2004 ist die persönliche elektronische Gesundheitsakte (peGA) eine satzungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte bieten Anbieter einer peGA ein persönliches Gesundheitsmanagement an, das vom Patienten selbst geführt werden muss – also allerhöchstens eine Kopie der ärztlichen Patientenakten darstellt und dies auch nur, sofern der Nutzer minutiös sämtliche Unterlagen von seinen Ärzten anfordert und eigenhändig in die jeweiligen Apps und Webangebote überträgt.

Dies erscheint uns nicht mehr zeitgemäß. In vielen Nachbarländern der Bundesrepublik existieren bereits Systeme, die Patienten Einsicht in die vom Arzt geführte Patientenakte geben und sogar eine Zugriffskontrolle erlauben. Dies ermöglicht Patienten einen mündigen und selbstverantwortlichen Umgang mit ihren eigenen Daten und Krankengeschichten. Zugleich können Doppelbehandlungen und Fehldiagnosen vermieden werden, wenn nicht jeder Leistungserbringer seine eigene lokale Patientenakte führt, sondern Röntgenbilder, Blutwerte und Krankheitsverläufe elektronisch zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus übermittelt werden können. Deutschland muss seine Versäumnisse in diesem Bereich schleunigst nachholen und Anschluss an seine Nachbarn finden.

Aus diesem Grund fordern wir den Aufbau eines elektronischen Patientenaktensystems, in welches alle Leistungserbringer die Behandlungsdaten ihrer Patienten einpflegen müssen.

Einziges Kriterium für Software, durch welche Leistungserbringer auf die ePA zugreifen, soll weiterhin die Zulassung durch die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) sein.

Als bestmögliche Lösung erachten wir ein kombiniertes System aus ePA und persönlichen Gesundheitsakten. Hierbei haben weiterhin nur Leistungserbringer die Möglichkeit, Daten in die ePA einzupflegen. Der Charakter eines Beweis- und Dokumentationsmittels der Patientenakte bleibt gewahrt. Gleichzeitig soll nicht nur der direkte Zugang zur ePA für Patienten möglich sein (z.B. über eine Website), sondern auch der freiwillige Zugriff über die peGA-Systeme privater Anbieter und Krankenkassen. Auf Anweisung des behandelnden Arztes soll es zudem möglich sein, dass Patienten direkt Daten in die ePA einpflegen können. So soll es ermöglicht werden, zukünftig Schmerztagebücher, Blutzuckerprotokolle und andere Arten der Patienten-Arzt-Kooperation papierlos abzuwickeln.

Bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Umsetzung sind wir technologieoffen. Diese Aufgaben und Kompetenzen sollen weiterhin der gematik obliegen, die bereits das System der elektronischen Krankenversicherungskarte für die Bundesrepublik entwickelt hat.

Dennoch fordern wir, dass die Compliance-Vorgaben für von der gematik betriebene oder entwickelte Systeme nicht länger ignoriert werden. Ein Nachweis, dass die aktuellen Systeme die Anforderungen zum Stand der Technik nach den international gültigen Normen (ISO/IEC 15408 und andere vom BSI mit verfassten Standards) erfüllen, ist schnellstens nachzureichen.

Weiterhin sind wir der Meinung, dass eine zentralisierte Speicherlösung aller Daten dem Sicherheitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht werden wird. Stattdessen bevorzugen wir verteilte Speicherlösungen, bei denen nur Referenzen zentral hinterlegt werden, wie sie etwa in Österreich bereits 2013 etabliert wurden.


Antragsteller: Stadtvorstand


Gültigkeit: unbegrenzt

Blutspende endlich frei von Diskriminierung

Der Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von der Blutspende rein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ist nicht hinnehmbar. Die JuLis München fordern daher, dass zukünftig die sexuelle Orientierung bei der Spenderauswahl für die Blut-, Plasma- und Knochenmarksspende keine Rolle mehr spielen darf. Vielmehr soll die Auswahl/der Ausschluss von Spendern anhand von spezifischen Risikofaktoren, wie z.B. ungeschützter Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, erfolgen. Die entsprechenden Richtlinien sind zu ändern.


Gültigkeit: unbegrenzt

Leihmutterschaft legalisieren – für alle!

Die Jungen Liberalen in München fordern die Legalisierung der altruistischen als auch der kommerziellen Leihmutterschaft.

Der Bundesgerichtshof hat bereits am 10.12.2014 in einem Leihmutterschaftsfall entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können, sofern ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht. Dieses Urteil toleriert somit den Leihmütter-Tourismus aus Ländern mit teilweise schwachen Standards für das Wohlbefinden der Leihmütter, während wir in Deutschland die Möglichkeit hätten den Kinderwunsch der Wunscheltern mit hohen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter in Einklang zu bringen.

Folgende Gesetzesänderungen wären hierzu nötig:

  • §1591 BGB soll zukünftig lauten: „(1) Mutter eines Kindes ist die Frau, von der das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird die Auftraggeberin als Mutter bezeichnet. Falls die Auftraggeberin nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung der Frau, von der das Kind genetisch abstammt.“ Diese Gesetzesänderung bedarf zusätzlich, dass die Eizellspende in Deutschland legalisiert wird.
  • §1592 BGB muss zukünftig lauten: „(1) Vater eines Kindes ist der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird der Auftraggeber als Vater bezeichnet.

Gleichzeitig fordern die Jungen Liberalen in München, dass gleichgeschlechtliche Wunscheltern mittels Leihmutterschaft gleichberechtigte Elternrechte gewährt werden.

Bei gleichgeschlechtlichen Wunscheltern soll die Möglichkeit bestehen, dass der genetische Elternteil, der nicht zu den Wunscheltern zählt, zugunsten der Wunscheltern auf die Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind verzichtet.


Gültigkeit: unbegrenzt

10-Punkte–Plan für eine liberale Drogenpolitik

Präambel

Die Prohibition ist gescheitert. Sie sollte sowohl dem Konsumenten, als auch dem nicht konsumierenden Bürgern, den Kontakt mit Rauschmitteln erheblich erschweren, um gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden zu minimieren. Jährlich etwa 1000 Todesfälle, aufgrund von illegalem Drogenmissbrauch, 210 HIV-Neuinfektionen durch unsterilen, intravenösen Drogenkonsum und allein 74000 Todesfälle, die auf den Missbrauch von Alkohol zurückzuführen sind, erstellen der bisherigen Gesundheitspolitik allerdings eine erschreckende Bilanz des Versagens. Anstatt der gewünschten regulierenden Effekte, ließ die Drogenprohibition einen riesigen Schwarzmarkt entstehen, der selbst Kinder und Jugendliche in kriminelle Kreise treibt, mit denen sie ansonsten wohl niemals in Kontakt gekommen wären.

In Haft sind sie weniger erreichbar für Hilfsangebote und werden stattdessen weiterhin mit Drogen und Kriminalität konfrontiert.

Zudem herrscht auf dem Schwarzmarkt keinerlei Verbraucherschutz, sodass verunreinigte Substanzen mit erheblich größeren Risiken als durch die reine Substanz an sich konsumiert werden. In der Öffentlichkeit wird das Thema nur verdrängt und Abhängige stigmatisiert.

Liberale Politik darf solche Missstände nicht hinnehmen. Sie hat die Aufgabe jeden Bürger im Rahmen seiner Verantwortung ernstzunehmen und Hilfe zu leisten, anstatt ihn zu bevormunden, zu ignorieren oder gar zu kriminalisieren, obwohl er niemandem Schaden zufügt. Sie muss nicht nur akzeptieren können, dass Menschen seit Urzeiten Drogen jeglicher Erscheinungsform konsumieren. Sondern genau dort aktiv ansetzen, um über gezielte Aufklärung, medizinische Unterstützung und öffentliche Diskussion argumentativ neue Wege aus der Sucht hin zu verantwortungsvollem Konsum aufzuzeigen.

Ziel soll es sein, jeden erwachsenen Bürger zu selbstbestimmtem und aufgeklärtem Umgang mit Drogen zu befähigen. Daher fordern wir eine Liberalisierung der Drogenpolitik und Entkriminalisierung von Drogen.

Der Fokus liberaler Drogenpolitik muss auf einer Minimierung der Risiken für Konsumenten, einem zeitgemäßem Kinder- und Jugendschutz, verstärkter Aufklärungsarbeit, sowie diversen Hilfs- und Aussteigerprogrammen, u.a. zur Resozialisierung liegen.

Im Einzelnen heißt dies:

  1. Keine Ideologie den Drogen

Die bisherige Einteilung zwischen legalen und illegalen Drogen ist willkürlich. Durch eine Gesetzgebung, durch deren Einteilung an illegale und legale Drogen orientiert ist, wird dem Risiko einzelner Substanzen angemessen Rechnung getragen. Die Schädlichkeit soll dabei relativ zu bisher legalen Drogen behandelt werden und eine Legalisierung entsprechend erfolgen. Einzelne Substanzen sollten nicht aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes gesondert behandelt werden.

  1. Entkriminalisierung des Besitzes

Die Tatsache, dass Besitz illegal, der Konsum jedoch legal ist, ist unlogisch. Bisher muss jeder Fund der Polizei gemeldet werden. Dadurch entstehen stets immense Kosten und bürokratischer Aufwand. Die uneinheitlichen „Toleranzschwellen“, bspw. für Cannabis, in den Bundesländern führen zu massiver Rechtsunsicherheit. Verantwortungsvoller Konsum, durch den keine Dritten zu Schaden kommen, darf keine Straftat sein. Darum soll auch der Besitz entkriminalisiert werden. Hierfür bedarf es. einer Reform des BtmG, welche die als Droge konsumierten Substanzen aus den bisherigen Anlagen streicht und eine neue Anlage für reguliert abgegebene Konsumdrogen schafft, deren unlizenzierter privater Handel und Vertrieb verboten sei.

  1. Staatlich regulierte Abgabe, statt stumpfe Allzweckwaffe

Damit Bürger, Konsumenten aber vor allem Kinder und Jugendliche in Zukunft effektiv vor einer organisierten Drogenkriminalität, sowie Vergiftungen durch verunreinigte Substanzen geschützt werden können, muss der Staat den vorhandenen Schwarzmarkt mit einer eigenen, kontrollierten Abgabe von Rauschmitteln austrocknen lassen. Die bisherigen Gesetze und Strafen haben ihren Zweck, der Reduktion von Drogenabhängigen, -toten und organisierter Kriminalität, eindeutig verfehlt. Wir setzen stattdessen auf eine regulierte Abgabe durch staatlich lizensierte Abgabestellen oder Apotheken, bei der die umfassende Information der Konsumenten im Vordergrund steht. So sind die abgebenden Stellen u. A. verpflichtet, den Käufer mündlich auf Unverträglichkeit der gekauften Stoffe mit anderen Stoffen (z. B. Medikamenten) hinzuweisen. Die legale Herstellung bzw. der Anbau muss hierfür zwangsläufig auch gegen Lizenz ermöglicht werden. Die resultierenden Einsparungen durch die hinfällige Strafverfolgung von Konsumenten sollten zukünftig ausschließlich in die konsequente Verfolgung von illegalem Drogenhandel und organisierter Kriminalität fließen.

  1. Kinder- und Jugendschutz

Gerade für Jugendliche ist der Reiz des Verbotenen ein großer Ansporn Drogen auszuprobieren. Der Schulhof wird dadurch zum Drogenumschlagsplatz und ermöglicht unkontrollierten Zugang zu fast allen Substanzen mit Gefährdungspotential. Durch eine regulierte Abgabe und vor allem eine umfassende Information wird den Dealern der Geschäftsboden entzogen. Zu dieser Aufklärung zählen die Behandlung im Unterricht (z.B. Biologie), Kooperationen mit den Drogen- und Suchtberatungsstellen und beispielsweise die Gestaltung von Projekttagen zur Schaffung eines aufgeklärten Bewusstseins für die Risiken jeglichen Drogenkonsums. Im Vordergrund soll hier der verantwortungsbewusste Umgang mit Drogen, deren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen etc. stehen. Schulische Einrichtungen sollten in jedem Fall drogenfreie Zonen, sowohl für Schüler, als auch Lehrer und Eltern, sein.

  1. Altersgrenzen

Der Einfluss verschiedenster Drogen, ob aktuell gesetzlich legal oder illegal, auf die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen muss offen erforscht werden. Solange keine fundierte Erkenntnis über die Bedenkenlosigkeit des Konsums vorliegt, die sich an bisher legalen Drogen orientieren sollten Rauschmittel ausschließlich für Menschen, die das 21. Lebensjahr erreicht haben zugänglich sein. Die Altersgrenze für die jeweilige Freigabe von einer Substanz soll anhand medizinischer Kenntnisse festgelegt werden, um so bestmöglichen Schutz vor Auswirkungen auf die Entwicklung des Gehirns zu gewährleisten.

  1. Konsumrisiken minimieren

Die auf dem Schwarzmarkt gehandelten Substanzen sind meist gestreckt und verunreinigt, was zu zusätzlichen Gesundheitsrisiken führt. Dem wirkt eine Art „Reinheitsgebot“ entgegen, welches durch die regulierte Abgabe eingeführt wird und an die durch das Arzneimittelgesetz gesicherte Qualität von Arzneistoffen angelehnt sein soll. Aus Verbraucherschutzgründen ist dies unerlässlich. Ebenso sollen in allen Abgabestellen ggf. notwendige saubere Bestecke zur Verfügung gestellt werden, um Infektionen, etc. vorzubeugen. Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen samt geschultem Personal soll gefördert werden.

  1. Sucht als Erkrankung #rausausdenSchatten

Wir stellen uns klar gegen eine Stigmatisierung von Abhängigen, da sie das Problem nur verdrängt und Hilfe für Süchtige unnötig erschwert. Durch mehr Beratungsstellen, Entzugskliniken und Streetworker soll Süchtigen die Möglichkeit zur (Selbst-)Hilfe und individuellen Beratung jederzeit zur Verfügung stehen. Auch betreutes Wohnen im Anschluss an den Entzug ist ein probates Mittel um Rückfälle zu verhindern. Sämtliche Steuereinnahmen, die durch den regulierten Verkauf von Substanzen erzielt werden sollen zur Finanzierung dieser Hilfen verwendet werden.

 

  1. Legal Highs als Auswüchse der Kriminalisierung

Die Prohibition fördert den Konsum noch gefährlicherer (legaler) Substanzen. Sogenannte Legal Highs und Research Chemicals, die sich als synthetisch modifizierte legale Alternative zu den, zurzeit verbotenen, klassischen Drogen immer größerer Beliebtheit erfreuen, jedoch meist erheblich stärkere Nebenwirkungen aufweisen, verlieren durch die Entkriminalisierung klassischer Drogen an Attraktivität.

  1. Drogenkonsum und Straßenverkehr

Bis Erkenntnisse über Grenzwerte im Straßenverkehr beim Konsum von Drogen vorliegen soll das aktuelle Straßenverkehrsgesetz gelten. Danach sollen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gewonnene Grenzwerte für die einzelnen Drogen festgesetzt werden. Diese sollen an die Fahrtüchtigkeitseinschätzung für Alkohol angelehnt sein.

  1. Forschung und medizinische Verwendung

Durch die Entkriminalisierung von Drogen ist der Weg für die Forschung, sowie zur Verwendung zu medizinischen Zwecken frei. Einige klassische Drogen könnten ein günstigeres Wirksamkeitspotential gegenüber herkömmlichen Medikamente aufweisen. Es muss jedoch weitere Forschung in diesem Bereich betrieben werden, bis die Wirksamkeit einzelner Drogen zu Therapiezwecken endgültig geklärt ist.

Wenn eine Therapie mit einem Präparat eines bisher verbotenen Inhaltsstoffes eine schnellere, bessere oder verträglichere Genesung eines Patienten verspricht, muss die Entscheidung der Abgabe allein im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes, Apothekers und Patienten liegen. Die Forschung muss durch eine Entkriminalisierung endlich die Möglichkeit erhalten, bessere Erkenntnisse über einzelne Drogen, deren Wirkungsweise und deren gezielte, sinnvolle Anwendung zu erarbeiten. Nur eine freie Forschung liefert uns das dringend notwendige Wissen, um bspw. die Auswirkungen des jeweiligen Missbrauchs einer Droge besser einschätzen und therapieren zu können.


Gültigkeit: unbegrenzt