Die Jungen Liberalen in München fordern die Legalisierung der altruistischen als auch der kommerziellen Leihmutterschaft.
Der Bundesgerichtshof hat bereits am 10.12.2014 in einem Leihmutterschaftsfall entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können, sofern ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht. Dieses Urteil toleriert somit den Leihmütter-Tourismus aus Ländern mit teilweise schwachen Standards für das Wohlbefinden der Leihmütter, während wir in Deutschland die Möglichkeit hätten den Kinderwunsch der Wunscheltern mit hohen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter in Einklang zu bringen.
Folgende Gesetzesänderungen wären hierzu nötig:
- §1591 BGB soll zukünftig lauten: „(1) Mutter eines Kindes ist die Frau, von der das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird die Auftraggeberin als Mutter bezeichnet. Falls die Auftraggeberin nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung der Frau, von der das Kind genetisch abstammt.“ Diese Gesetzesänderung bedarf zusätzlich, dass die Eizellspende in Deutschland legalisiert wird.
- §1592 BGB muss zukünftig lauten: „(1) Vater eines Kindes ist der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird der Auftraggeber als Vater bezeichnet.
Gleichzeitig fordern die Jungen Liberalen in München, dass gleichgeschlechtliche Wunscheltern mittels Leihmutterschaft gleichberechtigte Elternrechte gewährt werden.
Bei gleichgeschlechtlichen Wunscheltern soll die Möglichkeit bestehen, dass der genetische Elternteil, der nicht zu den Wunscheltern zählt, zugunsten der Wunscheltern auf die Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind verzichtet.
Gültigkeit: unbegrenzt