Die Jungen Liberalen München fordern die Ermöglichung der besseren Beteiligung der Jugend an der Kommunalpolitik in München. Zur besseren Beteiligung der Jugend an der Kommunalpolitik in München wird die Einrichtung eines Jugendparlaments in Form von Jugendbezirksausschüssen (JBA) und einem übergeordneten Jugendrat (JR) beschlossen. Die Organisation, Wahl und Mitwirkungsrechte der JBAs und des JR sind wie folgt geregelt:
1. Einrichtung von Jugendbezirksausschüssen (JBA)
1.1. München wird in fünf Jugendbezirke aufgeteilt, orientiert an den bestehenden Geschäftsstellen der Bezirksausschüsse (BA).
1.2. Jeder Jugendbezirk erhält einen Jugendbezirksausschuss (JBA) mit 30 Mitgliedern sowie 5 Nachrückerinnen und Nachrückern.
1.3. Die JBAs erhalten das Antragsrecht im jeweiligen Bezirksausschuss und entsenden nicht-stimmberechtigte Vertreter in die Unterausschüsse, die sich mit jugendrelevanten Themen befassen.
1.4. Ein Vertreter des JBA hat zu Beginn jeder Bezirksausschusssitzung das Recht, jugendrelevante Themen vorzutragen und daran mitzuwirken.
2. Einrichtung eines münchenweiten Jugendrats (JR)
2.1. Jeder JBA entsendet zwei Vertreter in einen übergeordneten Jugendrat (JR).
2.2. Der JR erhält das Antragsrecht im Münchener Stadtrat und entsendet nicht-stimmberechtigte Vertreter in jugendrelevante Debatten (2 Vertreter) und Ausschüsse (je 1 Vertreter).
2.3. Der JR und die JBAs erhalten jeweils ein eigenes Budget im fünfstelligen Bereich, welches sie selbst verwalten. Sie wählen zudem einen eigenen Vorstand.
3. Wahl und Wahlberechtigung
3.1. Wahlberechtigt für die JBAs und den JR sind Kinder und Jugendliche ab dem 10. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
3.2. Wählbar für die JBAs und den JR sind Jugendliche ab dem 14. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
3.3. Die Wahl findet alle zwei Jahre per Briefwahl oder in einem Wahllokal statt.
3.4. Vor der Wahl erhalten alle Kandidaten die Möglichkeit, sich über eine offizielle Internetseite vorzustellen. Diese Seite enthält ein professionelles Foto und einen kurzen Steckbrief jedes Kandidaten, basierend auf dem Vorbild des Jugendparlaments in Ingolstadt.
4. Rolle der Nachrückerinnen und Nachrücker
4.1. Die Rangfolge der Nachrückerinnen und Nachrücker ergibt sich aus den auf die Kandidaten entfallenen Stimmen.
4.2. Nachrückerinnen und Nachrücker sind ab ihrer Wahl Teil des Jugendparlaments und können an den Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen Sie können sich aktiv in Projektgruppen und Seminaren engagieren.
5. Einbindung der Schulen
5.1. Der Oberbürgermeister bzw. die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den Schulleitungen darauf hinzuwirken, dass die Wahlen im Vorfeld im Unterricht thematisiert und beworben werden.
5.2. Insbesondere in den Jahrgangsstufen der Erstwähler soll die Wahl aktiv aufgeklärt und beworben werden.