Blutspende endlich frei von Diskriminierung

Der Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen von der Blutspende rein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ist nicht hinnehmbar. Die JuLis München fordern daher, dass zukünftig die sexuelle Orientierung bei der Spenderauswahl für die Blut-, Plasma- und Knochenmarksspende keine Rolle mehr spielen darf. Vielmehr soll die Auswahl/der Ausschluss von Spendern anhand von spezifischen Risikofaktoren, wie z.B. ungeschützter Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, erfolgen. Die entsprechenden Richtlinien sind zu ändern.


Gültigkeit: unbegrenzt

Mehr Zukunft wagen

  1. Um ein „one-stop-governments“ zu erreichen, fordern wir
    1. Einheitlichere Behördenauftritte im Internet und eine zentrale Anlaufstelle,
    2. Einen intensiven Austausch von best practices, um Mehrfachentwicklungen zu vermeiden,
    3. Die Schnittstellenkompatibilität bestehender Lösungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu erhöhen.
    4. Das Online-Bürgerportal muenchen.de soll weiterentwickelt werden, so dass dort alle Verwaltungsgänge erledigt werden können, die kein höchstpersönliches Vorsprechen erfordern.
    5. Angelegenheiten, die nicht online erledigt werden können, sollen künftig zumindest vorab online ausgefüllt werden können.
  2. Um die Bürgerbeteiligung über E-Government Strategien zu stärken, fordern wir
    1. Die Möglichkeit Petitionen/Vorschläge online einzureichen,
    2. Die Möglichkeit Bürgerbefragungen online auszufüllen.
  3. Um mehr Bürgernähe zu leben, fordern wir
    1. Die Nutzung sozialer Medien durch Behörden, um die Öffentlichkeit zu informieren (siehe Polizei München),
    2. Chatmöglichkeiten mit kompetentem Personal auf behördlichen Internetseiten, um auch anonym Fragen stellen zu können.
  4. Um die Hemmschwelle für die Nutzung von E-Government zu senken, fordern wir
    1. Eine angemessene Senkung der Gebühren bei der Nutzung von E-Government-Optionen,
    2. Die Abschaffung der Kosten für das Freischalten der e-Funktion des Personalausweises.

Bei der Umsetzung ist selbstverständlich ein Höchstmaß an Datensicherheit und -schutz durch den Einsatz mehrstufiger Authentifizierungs- und Verschlüsselungsverfahren zu gewährleisten.


Gültigkeit: unbegrenzt

BAföG: Investition in Deutschlands Zukunft

Bildung ist wesentliche Grundlage für die Möglichkeit zum Aufstieg und zur Gestaltung eines selbstbestimmten, freien Lebens. Deshalb nimmt sie gerade bei uns Liberalen einen derart hohen Stellenwert ein, wie bei keiner anderen politischen Richtung. Ob bei der Ausbildung, im Studium oder in einer sonstigen Aufstiegsfortbildung: Bildung kostet. Gerade für junge Leute aus sogenannten „sozial schwachen“ Familien kann der finanzielle Aufwand eine derart entscheidungsrelevante Hürde darstellen, dass der Werdegang eines jungen Menschen zu einer Frage des Geldbeutels und nicht seiner Fähigkeiten, seines Engagements und seiner Zukunftsziele wird. Das ist für uns JuLis München inakzeptabel.

Wir wollen überbordende Bürokratie abschaffen und den unverständlichen Paragrafendschungel im BAföG und AFBG lichten. Die Auszahlung an Studierende und Auszubildende soll elternunabhängig erfolgen. Die Rückzahlung des gesamten Betrages soll ab einem Mindestgehalt, nach einer Warteperiode und bis zu einer maximalen Zahlungsdauer erfolgen. Die Unterhaltsansprüche an Eltern, verringern sich dementsprechend. Langfristig soll das BAföG im Bürgergeld aufgehen Die Rückzahlungskonditionen sollen mit den (ebenfalls einzuführenden) nachgelagerten Studienbeiträgen angeglichen werden.


Gültigkeit: unbegrenzt

Wählen erleichtern – Wahllokale länger öffnen

Die Öffnungszeiten der Wahllokale zu sämtlichen Wahlen und Abstimmungen sind auszuweiten. Am Wahltag soll die Stimmabgabe von 8-20 Uhr erfolgen.


Gültigkeit: unbegrenzt

Leihmutterschaft legalisieren – für alle!

Die Jungen Liberalen in München fordern die Legalisierung der altruistischen als auch der kommerziellen Leihmutterschaft.

Der Bundesgerichtshof hat bereits am 10.12.2014 in einem Leihmutterschaftsfall entschieden, dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können, sofern ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht. Dieses Urteil toleriert somit den Leihmütter-Tourismus aus Ländern mit teilweise schwachen Standards für das Wohlbefinden der Leihmütter, während wir in Deutschland die Möglichkeit hätten den Kinderwunsch der Wunscheltern mit hohen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter in Einklang zu bringen.

Folgende Gesetzesänderungen wären hierzu nötig:

  • §1591 BGB soll zukünftig lauten: „(1) Mutter eines Kindes ist die Frau, von der das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird die Auftraggeberin als Mutter bezeichnet. Falls die Auftraggeberin nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist, bedarf es der Zustimmung der Frau, von der das Kind genetisch abstammt.“ Diese Gesetzesänderung bedarf zusätzlich, dass die Eizellspende in Deutschland legalisiert wird.
  • §1592 BGB muss zukünftig lauten: „(1) Vater eines Kindes ist der Mann, von dem das Kind genetisch abstammt. (2) Im Falle einer Leihmutterschaft wird der Auftraggeber als Vater bezeichnet.

Gleichzeitig fordern die Jungen Liberalen in München, dass gleichgeschlechtliche Wunscheltern mittels Leihmutterschaft gleichberechtigte Elternrechte gewährt werden.

Bei gleichgeschlechtlichen Wunscheltern soll die Möglichkeit bestehen, dass der genetische Elternteil, der nicht zu den Wunscheltern zählt, zugunsten der Wunscheltern auf die Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind verzichtet.


Gültigkeit: unbegrenzt