„Vater-Mutter-Kind“ als One Way-Lösung?!: Für mehr Chancengleichheit und Realismus in deutschen Adoptionsverfahren

Während die allgemeine Geburtenentwicklung in Deutschland wieder ansteigt, stagniert die Anzahl der Adoptionen und hat sich seit 1991 halbiert. Hinzu kommt, dass sich die meisten Adoptionsprozesse innerhalb von Familien abspielen – also über die Hälfte der Adoptionen geschieht durch Stiefväter oder Stiefmütter.

Die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin stellen hierbei eine mögliche Begründung des Rückgangs dar. Doch verweist ein genauerer Blick auf den Ablauf sowie die notwendigen Voraussetzungen einer Adoption in Deutschland darauf, dass auch in Zeiten des Fortschritts und der zunehmenden Individualisierung sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Hürden einer erfolgreichen Adoption im Wege stehen.

„Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“ legt das BGB (§ 1741 (1)) fest.

Adoptieren dürfen verheiratete Paare nur gemeinsam. Umgekehrt kann ein unverheiratetes Paar ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Die Praxis zeigt, dass alleinstehende Personen deutlich schlechtere Chancen haben, indem sie nicht das vorherrschende Idealbild „Vater-Mutter-Kind“ erfüllen.

Neben dem Familienstand fallen im Adoptionsbewerbungsprozess gleichermaßen die Vermögensverhältnisse, die Wohnsituation, der physische und psychische Gesundheitszustand oder die partnerschaftliche Stabilität ins Gewicht. Einkommenssteuerbescheide, Gesundheitszeugnisse, polizeiliche Führungszeugnisse, Vermögensnachweise, Lebensläufe und Eignungsgutachten sind verpflichtend, damit eine Chance auf notarielle Beurkundung und die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts besteht.

Auch gesellschaftlich zeigt sich nach wie vor, dass die Thematik der Adoption und eine Familie mit adoptierten Kindern nicht dem sozial vorherrschenden Bild der Normalfamilie entsprechen und folglich oftmals der Stigmatisierung ausgesetzt sind. Der rechtliche Weg bestärkt dies in seinem Versuch, ein gutes Eltern-Kind-Verhältnis durch einen starren Kriterienkatalog zu erreichen.

Mit Blick auf die Paare und Einzelpersonen, die einen Kinder-/Adoptionswunsch haben und mit Blick auf die Kinder, die aus verschiedensten Gründen eine andere Familie als ihre Herkunftsfamilie brauchen: Im Gegensatz zur natürlichen Geburt wird beiden Akteuren im Rahmen der Adoption Chancengleichheit aberkannt. Daher fordern wir:

  • Die Adoption in Deutschland soll unabhängig von festgelegten Familienkonstellationen und Gesellschaftsbildern möglich sein. Dafür braucht es eine grundlegende Reform des Adoptionsvermittlungsprozesses sowie seiner Voraussetzungen. Es geht hierbei nicht um den gänzlichen Wegfall der „Eignungsprüfung“, sondern einen verstärkt individuellen Fokus des Verfahrens auf die Eltern-Kind-Beziehung – unabhängig von Eigentum oder Stabilität/Gestaltung einer Partnerschaft. Hierzu braucht es besonders auf rechtlicher Ebene einen Abbau der Hürden, welcher maßgeblich von verschiedenen Experten entworfen und bewertet werden muss (Pädagogik, Psychologie, Bildungs- und Erziehungswissenschaften, Medizin, Politik, Recht etc.).
  • Grundlegend soll die Adoption somit auch unverheirateten Paaren zugänglich gemacht werden, um so erhebliche rechtliche und persönliche Nachteile zu verringern.
  • Das Etablieren eines vielfältigen Verständnisses von Familie beginnt schon in der frühkindlichen Phase: Das Thema Adoption sollte, ähnlich wie Regenbogen- oder Patchworkfamilien in der frühkindlichen und schulischen Erziehung berücksichtigt und in entsprechende Programme integriert werden.
  • Enttabuisierung der Adoption: Adoptiveltern und Adoptivkinder sind nicht weniger Familie als in leiblichen Verwandtschaftsverhältnissen. So wie zurecht über Reproduktionsmedizin oder Abtreibung aufgeklärt wird, sollte dies auch im Feld der Adoption geschehen. Dazu zählen unter anderem spezifische Informationsangebote für Adoptionswillige und Auslandsadoptionen oder die Unterstützung in Adoptionsfragen durch Kinderwunschzentren, Familienzentren und Mediziner.

Jeder hat ein Recht aufs freie Fahren: Führerschein nicht nur für Reiche

Mittlerweile sind die finanziellen Zugangshürden für individuelle Mobilität, auch aufgrund politischer Entscheidungen, so hoch geworden, dass sich viele diese schlichtweg nicht mehr leisten können. Wir Junge Liberale München sind jedoch überzeugt, dass individuelle Mobilität allen Menschen offenstehen sollte. Daher fordern wir:

  1. Die Kosten für den Führerscheinerwerb wollen wir durch eine Gebührensenkung und Liberalisierung der Erwerbsvoraussetzungen senken:
    • Die Anzahl der gesetzlichen Pflichtfahrstunden für den Erwerb des Führerscheins Klasse B sollte gesenkt und die Prüfungsanmeldung durch die Fahrschulen beendet werden. Stattdessen sollte jede/r Fahrschüler/in nach frühestens 4 Fahrstunden (davon 1 Autobahn und 1 nachts), wie in anderen Ländern üblich, selbst entscheiden können, wann sie oder er sich bereit für die Fahrprüfung fühlt. Die Anforderungen an diese bleiben jedoch dieselben: Somit zählt weiterhin die Qualität der Fahrfähigkeiten, aber nicht mehr die reine Quantität der vorherigen Fahrstunden.
    • Dasselbe gilt für die Theorieprüfung: Zu dieser sollte man sich jederzeit selbsttätig anmelden können. Es gibt keinen Grund, weshalb das dort abgeprüfte Wissen nur in einer Fahrschule vermittelt werden kann und nicht etwa im (digitalen) Selbststudium zuhause.
  2. Das begleitete Fahren sollte bereits ab 15 und der reguläre Führerscheinerwerb ab 16 möglich sein.

Direkte Demokratie 2.0: Für digitale Volksbegehren in Bayern

Wir Jungen Liberalen München fordern die Einführung von digitalen Volksbegehren in Bayern nach dem Vorbild der österreichischen Volksbegehren.

Dabei sollen sowohl der Zulassungsprozess, also das Sammeln von 25.000 Unterschriften zur Einreichung beim Innenministerium, als auch – nach erfolgreichem Zulassungsprozess – die eigentliche Unterschriftensammlung des Volksbegehrens vollständig digital erfolgen können.

Die digitale Authentifizierung soll über die AusweisApp oder gleichwertige Verfahren stattfinden, um Missbrauch zu vermeiden.

Volksbegehren können “hybrid” stattfinden, d.h. es muss vonseiten der Antragsteller keine Festlegung auf ein analoges oder digitales Verfahren getroffen werden.

Zusätzlich sollen jegliche überflüssigen Formvorgaben (z.B. Seitenränder, Millimetervorgaben, etc.) an die analoge Form abgeschafft werden.

Freiheit und Eigenverantwortung von Anfang an

Angesichts der großen Bildungsdefizite durch die Pandemie fordern wir Jungen Liberalen München die Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verstärkt im Unterricht an der Grundschule zu fördern sowie Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Defiziten auf Basis einer regelmäßigen Lernstandsdiagnostik gezielt zu fördern. Dazu sollen gezielt Sprachfördergruppen, die in Regelklassen integriert werden, gebildet werden, um Schülerinnen und Schüler, die kein ausreichendes Sprachniveau haben gezielt zu unterrichten.

Eigenständiges Lernen durch Scheitern bis zum Meistern

Wir Jungen Liberalen München fordern, an Schulen materiell vielseitig ausgestattete Räume zu schaffen, in denen Lehrerinnen und Lehrer nicht als Instruktor, sondern als Begleiter im Lernprozess fungieren (Maker Spaces), um Schülerinnen und Schüler in einer neuen Lernkultur dazu zu befähigen, eigenständig sowie eigenverantwortlich zu lernen und dabei ihre Fähigkeiten und Lernstrategien inkrementell zu verfeinern.

Schilderwald abholzen

Wir Junge Liberale München wollen den Schilderwald, der sich in unserer Stadt aber auch allgemein ausgebreitet hat, verkleinern und so das Straßenbild übersichtlicher machen, nicht zuletzt um die Fahrsicherheit durch weniger Ablenkungspotenzial zu erhöhen.

  • Insbesondere die Anzahl und Komplexität von Verkehrszeichen für Parkregelungen ufern mittlerweile aus: Daher wollen wir Systeme erproben, diese durch (a) farbige Bordsteinmarkierungen (b) neue, übersichtlichere Piktogramme und (c) digitale Wechselzeichen zu ersetzen.
  • Wo immer möglich, soll die Ausweisung von Fußgänger- und Radwegen durch bauliche Maßnahmen (wie abgesenkte Bordsteine) sowie farbliche Markierungen erfolgen und nicht durch eigene Schilder.
  • Zuletzt sollte die Beschilderung von Baustellen durch verwirrende Leitbaken minimiert und durch kleinere, übersichtlichere Seitenbegrenzungen ersetzt werden.

Schulautonomie neu denken

Schulen sollen eigenverantwortlich Entscheidungen über ihren Betrieb treffen können. Deswegen fordern wir Jungen Liberalen München, dass Schulen vollständige Personalhoheit und Budgethoheit erreichen. Dies soll insbesondere die Kompetenz einschließen, Karrierewege und Hierarchiestufen selbstständig zu gestalten, aber auch variable Gehälter nach selbst gewählten Kriterien einzuführen sowie didaktische Konzepte eigenständig zu entwickeln. Damit soll ein Wettbewerb zwischen Schulen ermöglicht werden, wodurch sich diese kontinuierlich weiterentwickeln müssen. Bestehende Strukturen sollen damit hinterfragt und ggf. neu gedacht und angepasst werden können.

Schulpsychologie ist nicht nur ein Nebenfach

In letzter Zeit scheinen wir uns weniger von Jahr zu Jahr als vielmehr von Krise zur Krise zu bewegen: Klimawandel, Corona, Krieg in der Ukraine, Inflation. Dieses Geschehen lässt auch Kinder und Jugendliche nicht unberührt – Zukunftsängste und mentale Probleme sind fast überall präsent.

Diese Herausforderungen kommen auch an unseren Schulen an. Schließlich verbringen Kinder und Jugendliche den Großteil ihrer Zeit dort und tragen ihre Sorgen und Ängste in diese hinein. Ein erster Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler stellen hier Schulpsychologen dar. Um deren Position zu fördern und zu stützen fordern wir daher:

  1. Eine Abschaffung von verbindlichen Vorgaben der Fächerkombination mit Schulpsychologie an Realschulen und Gymnasien.
  2. Eine Förderung und Initiative zum Ausbau vom Lehramtsstudium mit dem Fach „Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt“ an den bayerischen Universitäten.
  3. Die Tätigkeit in der Schulpsychologie mehr am klinisch-psychologischen Aspekt der wissenschaftlichen Psychologie zu orientieren. Damit soll der Spielraum der Schulpsychologen, sich den Problemen der Schülerinnen und Schülern anzunehmen erweitert werden, anstatt immer nur die Zuständigkeiten für seelische Störungen an Jugendsozialarbeit oder ambulante und stationäre Psychotherapie weiterzureichen.
  4. Psychische Krankheiten dürfen aber auch im Schulpsychologiestudium nicht stigmatisiert und unter den Tisch gefallen lassen werden. Daher muss den Studenten während des Studiums verdeutlicht werden, welcher Verantwortung sie als Schulpsychologe gegenüberstehen und wie wichtig in diesem Zusammenhang auch ihre eigene psychische Gesundheit ist.