Die Jungen Liberalen München fordern die Rücknahme der zum 1. August 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), wie sie durch die Verabschiedung des „Gesetzes zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen“ vorgenommen wurde. Insbesondere fordern wir:
die Rücknahme der Änderung von Art. 11 Abs. 3 PAG beziehungsweise der damit verbundenen Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr“.
die Rücknahme der Änderung von Art. 16 PAG, die den Erlass von Kontaktverboten sowie Aufenthaltsgeboten und -verboten von bis zu drei Monaten ermöglicht.
die Rücknahme der Änderung der maximalen Dauer der Freiheitsentziehung auf drei Monate mit möglicher Verlängerung um weitere drei Monate, wie in Art. 20 PAG vorgesehen.
die Rücknahme der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gemäß Art. 32a PAG.
Weiterhin lehnen wir die Erweiterung polizeilicher Befugnisse durch das vom Bayerischen Landtag am 15. Mai 2018 verabschiedete PAG-Neuordnungsgesetz, unter anderem um nachrichtendienstliche Kompetenzen, entschieden ab:
Wir fordern eine klare Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Präventive Ermittlungen ohne konkrete Hinweise auf Straftaten sowie der Einsatz von V-Leuten unter Verwendung falscher Identitäten müssen auch in Zukunft dem Verfassungsschutz vorbehalten bleiben.
Die präventive Durchsuchung informationstechnischer Systeme sowie die präventiven Beschlagnahmung von Post lehnen wir ab. Eine Überwachung von Kommunikationsinhalten und Metadaten darf nur bei konkretem Verdacht und ausschließlich auf richterliche Anordnung erfolgen. Die geplante Möglichkeit zur Änderung oder Löschung von Kommunikationsinhalten halten wir für einen groben Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
Wir sprechen uns gegen die anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen und den Einsatz von Software zur Gesichts- und Verhaltenserkennung aus.
Die sogenannte erweitere DNA-Analyse zur Erstellung von Täterbeschreibungen aufgrund von äußeren Merkmalen wie Augen-, Haar- und Hautfarbe halten wir für ungeeignet zur Fahndung nach Tatverdächtigen.
Die mit den beschlossenen Befugniserweiterungen einhergehenden Grundrechtseingriffe stehen für uns in keinem Verhältnis zu deren erwartbarem Nutzen. Zur Verhinderung terroristischer Anschläge und anderer schwerer Straftaten ist es nicht nötig, die Gesetzeslage immer wieder zu verschärfen sondern die bestehenden Gesetze durch eine personell und materiell gut ausgestattete Polizei durchzusetzen. Wir fordern deshalb die Rücknahme des PAG-Neuordnungsgesetzes.
Antragsteller: Stadtvorstand
Gültigkeit: unbegrenzt