Die Jungen Liberalen München fordern
- die Zuständigkeiten für das Sozialhilfewesen in den Bereichen der Fachleistungen auf der Ebene der Bayerischen Bezirke zu bündeln.
- die konsequente Kontrolle der Sozialhilfeträger und den Leistungserbringern durch die Aufsichtsbehörden. Hierfür sind die Aufsichtsbehörden mit den entsprechenden Mitteln auszustatten. Hierfür sind erforderliche Prüf- und Betretungsrechte zu schaffen. Die unerträglichen Missstände in den Pflegeheimen Schliersee und Augsburg haben wieder einmal bewiesen, dass Vertrauen gut und Kontrolle besser ist. Das Sozialhilfewesen ist umfassend zu digitalisieren. Hierfür soll ein digitales Portal zur Verfügung gestellt werden (z.B. als Webseite oder App), welche alle Sozialhilfeträger und Leistungsanbieter im Umfeld des Benutzers anzeigt. Der Leistungsberechtigte soll über die App seine Leistungen beantragen und erforderliche Nachweise einreichen können. Soweit möglich,
sollen die Prüfvorgänge automatisiert ablaufen. Die Prüfschritte und -ergebnisse sind dem Benutzer bei automatisierten und manueller Bearbeitung transparent aufzubereiten. Der Datenschutz und Datensouveränität ist zu beachten. Im Sinne einer inklusiven Bedienbarkeit muss das digitale Portal mit einer leicht zugänglichen Benutzeroberfläche und Eingabemöglichkeiten sowie in einfacher Sprache zugänglich sein. Die Benutzung des Portals ist freiwillig. - Für die Leistungsansprüche soll die rechtliche Möglichkeit des Ansparens auf ein Leistungskonto geschaffen werden. Dieses soll transparent durch die digitale Portal eingesehen und abgerufen werden können.
- Im Bereich der Sozialhilfe soll die Grundsicherung (Hartz IV) durch das Liberale Bürgergeld ersetzt werden. Die Fachleistungen sollen zunächst als getrenntes Regime beibehalten werden, langfristig stehen wir auch einem Aufgehen der Fachleistungen in das Liberale Bürgergeld offen gegenüber.
- Alle Sozialhilfeberechtigten sollen Anspruch auf eine kostenlose ÖPNV-Verbundkarte haben.
- Ambulante Wohnstrukturen sollen nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum geschaffen werden. Hierfür ist erforderlich, dass der Bezirk selbst Sozialwohnungen in seinem Eigentum baut und Leistungsvereinbarungen hierfür vergibt. Entsprechende Wohnungsbaugesellschaften bestehen bereits in der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH und der Deutsches Heim Wohnungsbaugesellschaft mbH. Die Gemeinnützigkeit ist sicherzustellen.