Die Jungen Liberalen München finden es richtig, dass Kultur als Staatsziel abgelehnt wurde. Auch in Zukunft ist es falsch, im Grundgesetz, als Artikel 20b einzuführen: „Der Staat schützt und fördert die Kultur.” Die Autoren dieses Antrags scheinen zu glauben, dass kulturelle Einrichtungen ohne staatliche Subventionen nicht bestehen könnten. Die Realität ist genau umgekehrt: Kultur kann und wird nur dort weiterhin bestehen und von den Menschen gelebt werden, wenn sie selbst dafür verantwortlich sind und nicht vom Staat bevormundet werden, denn Kultur ist mehr, als eine Einrichtung zu erhalten.
Das Argument für die Grundgesetzänderung, Kultur gehöre zum Leben der Bürger, vermag indes nicht zu überzeugen. Obwohl Kultur sicherlich ein wichtiger Bestandteil des Lebens ist, rechtfertigt dies offensichtlich noch kein Eingreifen des Staates.
Gültigkeit: am 30.09.2019 um weitere 5 Jahre verlängert