Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger

Die Jungen Liberalen München fordern die bundesweite Einführung des aktiven Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger auf kommunaler Ebene. Als wahlberechtigt sollen dabei Drittstaatenangehörige gelten, welche
• das Mindestalter erreicht haben
• dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen
• ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens drei Jahren in Deutschland haben und sich seit
mindestens drei Monaten in der Gemeinde/ im Landkreis mit dem Schwerpunkt ihrer
Lebensbeziehungen aufhalten
• nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind.


Antragsteller: Selina Sahin, Roland Reif, Albrecht Dorsel


Gültigkeit: 10 Jahre

Weitere Beschlüsse

2036 it is! – Olympia nach München holen!

 Die JuLis München nehmen proaktiv Kontakt auf mit dem Verein „Olympja“, der sich dafür einsetzt die Olympischen Spiele 2036 nach München...

Oh jetzt sind wir alle wieder überrascht! – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bei Grundschulen

Im August 2026 startet der Rechtsanspruch für Grundschüler der ersten Klasse auf eine Ganztagsbetreuung. Dieser Jahrgang zieht den Rechtsanspruch bis 2029/30...

Klein, aber deswegen nicht weniger bedeutend: Bergkarabach darf kein Kollateralschaden sein

Armenien und Aserbaidschan sind zwei Länder, die sich am Rande Europas befinden. Schon seit über 100 Jahren sorgt jedoch das kleine...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen