Das Steuersystem in Deutschland ist extrem unübersichtlich, über alle Maßen
verwirrend und bedarf daher einer grundlegenden Reform.
Durch einheitliche, eigenständige steuerrechtliche Terminologie wird dem heutigen
Begriffswirrwarr entgegengetreten. – Körperschafts- und Einkommenssteuer werden
zusammengelegt, die komplizierten Regelungen, die aus der Zweiteilung der beiden
Ertragssteuern resultieren, entfallen damit. Für Körperschaften,
Personengesellschaften und natürliche Personen gilt dann dieselbe
Bemessungsgrundlage. Die Körperschaftssteuer ist ersatzlos abzuschaffen. Für die
Einkommenssteuer fordern die JuLis München einen einheitlichen Steuersatz von 25
Prozent. Ein das Existenzminimum absichernder Grundfreibetrag, der jährlich durch
Berücksichtigung der Inflation neu zu berechnen ist, bleibt steuerfrei. Darüber hinaus
sind jegliche Ausnahmetatbestände und Absetzungsmöglichkeiten abzuschaffen. Die
Freibeträge der Kinder werden auf die Einkommender Eltern angerechnet. Die
Gewerbesteuer wird abgeschafft. Stattdessen erhalten die Gemeinden das Recht einen
eigenen Aufschlag auf die Einkommenssteuer zu erheben.
Gültigkeit: unbegrenzt