Feiertage liberal gestalten

Wir Jungen Liberalen fordern, die gesetzlichen Feiertage neu zu regeln. Künftig sollen nur noch folgende Tage als allgemeine, arbeitsfreie Feier- bzw. Gedenktage gelten:

  • 1. Januar: Neujahr
  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  • 9. Mai: Europatag
  • 3. Oktober: Tag der deutschen Einheit
  • 25. Dezember: Weihnachten

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, dem Tag an dem das KZ Auschwitz befreit wurde, soll eine bundesweite Gedenkminute am Vorbild des israelischen Yom HaShoah eingeführt werden, in der das komplette öffentliche Leben kurzzeitig zum Stillstand kommt. Anfang und Ende der Gedenkminute sollen u.a. über Radio und Fernsehen (sowie, wo vorhanden, öffentliche Sirenen) angekündigt werden, zwischen denen keine Übertragung stattfinden darf. Der restliche Tag soll insbesondere dem Gedenken und der Erinnerungskultur dienen. An allen öffentlichen Gebäuden ist Trauerbeflaggung (Halbmast) anzuordnen.

Der 9. November soll als „Schicksalstag der Deutschen“ verstärkt dazu genutzt werden, sich umfassender mit der deutschen Geschichte zu befassen: So etwa mit der Ausrufung der Republik 1918, der Erschießung Robert Blums 1848, dem Gedenken an die Novemberpogrome 1938 und dem Mauerfall 1989.

Der 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember): Bleibt als Familien- und Gesellschaftstag unangetastet. Da Weihnachten seinen Ursprung in heidnischen Bräuchen hat, sehen wir hier kein Problem, die Werte die viele Menschen unabhängig der Religion, mit diesen Tagen verbinden, in den Wertekanon der Gesellschaft zu integrieren um an den besonderen Wert der Familie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu erinnern.

Religiöse Feiertage sind nicht mehr allgemeinverbindlich (für alle gleich) zu regeln, denn dies widerspricht unserem säkularen Staatsverständnis. Stattdessen sollen die Bundesländer jeder Person zwischen 6 und 10 Feiertage gewähren, die diese – etwa an für sie bedeutenden religiösen Festen – frei einsetzen kann. Dadurch würde niemand weniger Feiertage haben als zuvor. Soweit Arbeitnehmer(innen) dies rechtzeitig ankündigen, sollen Arbeitgeber(innen) ihnen den Feiertag nicht verwehren dürfen.


Antragsteller: Phil Hackemann


Gültigkeit: 5 Jahre

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