Ehrenamt anerkennen und im Wahlzettel aufführen

Die Mitgliedschaft in einem Jugendparlament oder sonstigen Mitbestimmungsgremium für Jugendliche bis einschließlich 26 Jahren sowie Vorstandsämter in Kreis-/Stadt-/ oder Bezirksjugendringen sollen als kommunales Ehrenamt anerkannt werden und in Folge auch im Wahlzettel angegeben werden können.


Antragsteller: Tobias Weiskopf, Felix Meyer, Hannah Czekal, Albrecht Dorsel


Gültigkeit: 5 Jahre

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