Der Müll von morgen ist Aufgabe für heute!

2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und damit muss in Deutschland mehr stofflich recycelt werden. Leider wird wieder auf eine Schaffung eines “Wertstoffgesetzes” verzichtet.
Müll und unser Umgang mit diesem ist ein wichtiges Thema – für heute und für die Zukunft! Daher fordern wir:
1. Klares Bekenntnis zur Abfallhierarchie
Die Abfallhierarchie besteht aus fünf Elementen: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Aufbereitung/Recycling, sonstige Verwertung (insbesondere energetische) und schließlich Abfallbeseitigung (Deponierung).
Besser als jedes Recycling von Abfall ist, wenn der Abfall erst gar nicht anfällt. Es müssen Lösungen gefunden werden, wie hier insbesondere Einweg- oder Wegwerfprodukte vermieden werden können. Initiativen (wie z.B. bei Mehrweg-Kaffeebechern oder plastik- freien Lebensmittelhändlern) müssen unterstützt werden.
Ebenfalls besser als Recycling ist das direkte Wiederverwenden. Mehrweg muss also Vorrang vor Einweg haben (Bsp.: Sackerl beim Supermarkt). Dafür müssen für den Verbraucher mehr Anreize bestehen. Diese Anreize können und müssen auch über Steuern finanziell bestehen. Verbote lehnen wir ab, aber externe Effekte auf Gesellschaft und Umwelt müssen eingepreist werden.
Bei aller auch berechtigten Kritik am Pfandsystem begrüßen wir, dass die Pfandregelung ausgeweitet wird (z.B. auf Fruchtsaftschorlen oder Getränke mit Molkeanteil), um Ungleichbehandlungen aufgrund des Verpackungsinhalts zu vermeiden. Daher fordern wir auch eine Vereinheitlichung des Pfands für jegliche Mehrwegflaschen auf 0,15 € (nur Bierflaschen werden mit 0,08 € bepfandet, was keinen Sinn ergibt).
2. Recycling fördern und ermöglichen!
Wir brauchen ein deutsches Wertstoffgesetz, das die gemeinsame haushaltsnahe Erfassung von Wertstoffen für Verpackungen und andere Wertstoffe bundesweit einheitlich regelt. Das wollten CDU/CSU und FDP bereits 2009 im Koalitionsvertrag angehen!
Damit ein Recycling realistisch ist, müssen Verpackungen aus wenigen Materialien, am besten einheitlich aus einem Material bestehen. Wir müssen also Verbundfolien in Verpackungen reduzieren. Eine Konzentration auf wenige recyclingfähige Kunststoffe wäre sinnvoll. Das verwertbare Hauptmaterial sollte 90% des Gesamtgewichts der Verpackung ausmachen. Ein marktwirtschaftlicher Ansatz dabei wäre, dass die Dualen Systeme höhere Lizenzkosten für nicht-recyclingfähige Verpackungen nehmen müssen als für solche, die recyclingfähig sind.
Wir begrüßen die erhöhten Recyclingquoten im neuen Verpackungsgesetz. Dies wird hoffentlich die richtigen Anreize setzen, die wertstoffliche Verwertung besser zu ermöglichen. Ziel muss es dabei natürlich bleiben, eine energetische Verwertung zu vermeiden, wenn sie ökologisch nicht sinnvoll ist. Es werden durch diese nicht nur mehr Emissionen erzeugt, sondern auch wichtige Ressourcen verbrannt, anstatt sie wiederzuverwenden.
Im Bereich der mineralischen Abfälle müssen rechtliche Hürden zur Verwendung von Recycling-Baustoffen abgeschafft werden und die öffentliche Hand als Auftraggeber ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Als Vorbild kann die Schweiz dienen. In Zürich werden Aufträge nur vergeben, wenn auch RC-Beton verwendet wird. Ebenso müssen Pilotprojekte in diesem Bereich in Zukunft unterstützt und gefördert werden.
Carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK) und glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK) werden ob ihrer Leichtigkeit bei gleichzeitiger Stabilität immer häufiger verwendet und gewinnen an Bedeutung. Die Stoffe lassen sich allerdings nur schwer recyceln. Auch Müllverbrennungsanlagen tun sich mit den Stoffen offenbar schwer und nehmen sie nicht an. Hier muss mehr in die Forschung investiert werden, um zu erforschen, wie wir dieses drohende Müllproblem der Zukunft schon heute lösen. Auch die Verwender dieser Kunststoffe müssen sich schon heute an der Forschung für die Lösung dieses Müllproblems von morgen beteiligen.
Wir müssen auch auf dem Entsorgungsmarkt für echte Marktwirtschaft sorgen. Bis jetzt haben dort private Unternehmen kommunal getragenen Abfallunternehmen gegenüber steuerliche Nachteile. Diese werden damit begründet, dass die kommunalen Abfallunternehmen für die Daseinsvorsorge zuständig sind und demnach steuerlich begünstigt werden müssen. Das hat allerdings zur Folge, dass die kommunalen Abfallunternehmen auch über den Bereich der eigentlichen Daseinsvorsorge hinaus einen Wettbewerbsvorteil haben. Hier müssen wir endlich dafür sorgen, dass das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP aus dem Jahr 2009 umgesetzt wird und es zu einer steuerlichen Gleichstellung kommt.


Antragsteller: Felix Meyer, Friedrich-Maximilian Scriba, Albrecht Dorsel, Florian Burger


Gültigkeit: 5 Jahre

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