Arbeits- und Aufenthaltsrecht für Studenten aus Drittstaaten und aus den neuen EU – Mitgliedsländern reformieren

Studenten aus Drittstaaten und aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, werden viele Hürden während und nach ihrem Studium bei der Arbeitsaufnahme und bei der Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis in den Weg gelegt. Viele Studenten aus Drittstaaten verlassen deshalb während oder nach dem Studium Deutschland. Die momentanen Regelungen schränken die persönlichen Freiheiten dieser Personengruppe ein und werden dem Fachkräftemangel in Deutschland nicht gerecht.

Die Jungen Liberalen München fordern daher.

  1. Der bisherige Finanzierungsnachweis über den gesicherten Lebensunterhalt in Höhe von 7020 Euro, um eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer eines Jahres zu erhalten, soll verpflichtend nur für das erste Jahr erbracht werden.
  2. Die Aufenthaltserlaubnis soll in den folgenden Jahren nicht mehr vom Finanzierungsnachweis abhängig sein, sondern alleine davon ob ein Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist oder nicht.
  3. Die im Arbeitsrecht festgelegte Beschränkung des Zutritts zum Arbeitsmarkt soll dahingehend reformiert werden, dass Studenten 180 volle Tage pro Jahr ohne zusätzliche Arbeitsgenehmigung arbeiten dürfen.
  4. Nach erfolgreichem Abschluss kann die Aufenthaltserlaubnis um drei Jahre zum Zweck der Suche eines Arbeitsplatzes verlängert werden (§ 16 Abs. 4 AufenthG)
  5. Der Satzteil “eines diesem Abschluss angemessenen” in §16Abs.4AufenthG soll gestrichen werden.
  6. Eine Beschäftigungserlaubnis, soll ohne Arbeitsgenehmigungspflicht und ohne eine festgeschriebene jährliche maximale Arbeitstageszeitbeschränkung für den Übergang von diesen 3 Jahren nach dem Studium gewährleistet werden.
  7. In allen Fällen, der oben genannten Erleichterungen des Arbeitsmarktzuganges, soll das Nachrangigkeitsprinzip entfallen.

    Gültigkeit: am 07.10.2022 um ein Jahr verlängert

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