Afghanische Ortskräfte nicht im Stich lassen

Wer unter Gefahr für Leib und Leben bereit war für die Bundeswehr und damit für die Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten und deren Sicherheit zu schützen, der hat damit ein Recht auf proaktiven Schutz vor Folter und Mord durch Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland erwirkt. Durch die Machtübernahme der Taliban droht afghanischen Ortskräften unmittelbare Gefahr für Leib und Leben.

Wir rufen die aktuelle und die kommende Bundesregierung deshalb dazu auf, sich umgehend und mit Nachdruck für die Evakuierung noch verbliebener Ortskräfte und ihrer Familien aus Afghanistan einzusetzen. Insbesondere fordern wir:

  • Mehr als 15.000 Ortskräften und deren Familienangehörigen wurden durch das AA, das BMI und das BMZ bereits vor Monaten eine Aufnahme zugesichert. Diese Zusagen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 AufenhG müssen gewahrt bleiben.
  • Dieser Kreis soll zudem erweitert werden um
    • Ortskräfte, die über Drittunternehmen Dienstleistungen für die deutschen Sicherheitskräfte in Afghanistan erbracht haben, sowie
    • akut gefährdete, schutzbedürftige Personen aus den Bereichen Journalismus, Menschenrechtsschutz und Politik, mit einem besonderen Augenmerk auf Frauen, und deren Angehörige.
  • Bürokratische Hürden für die Aufnahme der betroffenen Personen müssen abgebaut werden. Hierzu kann ein Sondervisaprogramm oder in Ausnahmefällen das “visa-on- arrival” Konzept dienen. Jedoch dürfen dabei in keinem Fall die entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen entfallen.
  • Insbesondere Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan können als Transitländer für den genannten Kreis an Ortskräften fungieren. Hier muss die Bundesregierung umgehend diplomatische Lösungen für ein unbürokratisches Vorgehen finden.
  • Nicht nur Ortskräfte, sondern hunderttausende weitere Afghaninnen und Afghanen sind vor der erneuten Schreckensherrschaft der Taliban in angrenzende Nachbarländer geflohen. Insbesondere Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan muss Unterstützung zur Unterbringung und Versorgung sonstiger afghanischer Flüchtlinge gewährt werden.
  • Soweit möglich soll das Vorgehen deutscher Behörden abgestimmt mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern erfolgen.

Antragsteller: Roland Reif, Leonard Deutsch, Felix Meyer, Kerry Hoppe


Gültigkeit: 5 Jahre

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