Die Julis München fordern die Zulassung von Stevia zum freien Verkauf als Lebensmittel und zur industriellen Weiterverarbeitung in Deutschland.
Gültigkeit: 10 Jahre
Die Julis München fordern die Zulassung von Stevia zum freien Verkauf als Lebensmittel und zur industriellen Weiterverarbeitung in Deutschland.
Gültigkeit: 10 Jahre
Die Jungen Liberalen München fordern die sofortige Abschaffung des Einwegpfandes. Für die sich noch im Umlauf befindlichen Einweggetränkeverpackungen ist eine angemessene Übergangsfrist zur Rücknahme einzuräumen.
Gültigkeit: 10 Jahre
Die Jungen Liberalen München streben eine stärkere Flexibilisierung der Lehrinhalte an, in dem bestimmte theoretische Inhalte aus dem Lehrplan durch Praxisseminare oder Vorträge von externen Partnern (z.B. Unternehmern, Politikern, Wissenschaftlern, etc.) ergänzt oder ersetzt werden können.
Im Sinne der eigenverantwortlichen Schule ist den Schulen eine größtmögliche Freiheit bei der Auswahl der Praxispartner und dem Umfang der Zusammenarbeit mit diesen Partnern einzuräumen.
Gültigkeit: am 25.10.2020 um 10 Jahre verlängert
Studenten aus Drittstaaten und aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, werden viele Hürden während und nach ihrem Studium bei der Arbeitsaufnahme und bei der Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis in den Weg gelegt. Viele Studenten aus Drittstaaten verlassen deshalb während oder nach dem Studium Deutschland. Die momentanen Regelungen schränken die persönlichen Freiheiten dieser Personengruppe ein und werden dem Fachkräftemangel in Deutschland nicht gerecht.
Die Jungen Liberalen München fordern daher.
Gültigkeit: am 25.10.2020 um ein Jahr verlängert
Die Jungen Liberalen München fordern die Einführung eines verpflichtenden einsatzabhängigen Identifikationsmerkmals bei Großeinsätzen (z.B. Demonstrationen) in der Öffentlichkeit. Diese ID ist während der Einsätze deutlich sichtbar an der Uniform zu tragen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten darf die ID keine direkten Rückschlüsse auf die Identität während des Einsatzes zulassen. Eine eindeutige Zuordnung zu dem bestimmten Polizeibeamten muss im Nachhinein z.B. im Falle einer Beschwerde möglich sein. Die IDs sind für jeden Einsatz neu zu vergeben und müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann die gerichtliche Herausgabe der ID angeordnet werden. Ausnahmen vom Tragen einer ID sind nur bei Zivilpolizisten zulässig.
Gültigkeit: am 25.10.2020 um 10 Jahre verlängert