Die Mitgliederversammlung beauftragt den Stadtvorstand, die Gründung von Ortsverbänden zu initiieren. Die genaue organisatorische Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf Verbandsorganisation und Finanzen, obliegt dem Stadtvorstand.
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Stadtvorstand, die Gründung von Ortsverbänden zu initiieren. Die genaue organisatorische Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf Verbandsorganisation und Finanzen, obliegt dem Stadtvorstand.