Sicherheit durch Beleuchtung

Die Stadt München hat dafür zu sorgen, dass alle Haltestellen des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Tarifraum München bei Dunkelheit beleuchtet sind.
Insbesondere in den äußeren Stadtbezirken ist dies nicht immer der Fall.


Gültigkeit: unbegrenzt

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