Bessere technische Ausstattung und infrastrukturelle Anbindung von Flüchtlingsunterkünften

1. Technische Ausstattung
Einige Behörden und NGOs bieten Flüchtlingen bereits einen zumeist kostenfreien Zugang zu Lernmaterialien und umfangreichen Informationen, wie z.B. diversen Refugee Guides im Internet an. Besonders in Unterkünften auf dem Land besteht für die Flüchtlinge jedoch oft nicht die Möglichkeit, die deutsche Sprache und Kultur durch die Nutzung dieser Angebote selbständig kennenzulernen, da in einigen Fällen weder in den Unterkünften noch in der näheren Umgebung eine Möglichkeit besteht, eine kostenfreie Internetverbindung zu nutzen. Aus diesem Grund fordern wir die Anbindung sämtlicher Unterkünfte an das Internet und die Bereitstellung eines für die dort lebenden Menschen zugänglichen WLAN-Netzes. Auch, wenn die Flüchtlinge zumeist ihre Smartphones zur Kommunikation nutzen sind in den Unterkünften dem technischen Stand entsprechende PCs bereitzustellen deren Anzahl für die Anzahl der Bewohner ausreichend ist, damit diese auch die vielen u.U. auf mobilen Endgeräten nicht nutzbaren Internetangebote nutzen sowie auch längere Texte verfassen können. Die Kommunikationspauschale, vom Taschengeld darf daher nicht gestrichen werde. Um privates Engagement bei der Bereitstellung von Internetzugängen zu fördern, ist die Störerhaftung komplett abzuschaffen.

2. Infrastrukturelle Anbindung
Wir fordern einen Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn in maximal 1km Entfernung zur Unterkunft. Um die Helferkreise zu entlasten und es ihnen zu ermöglichen, sich verstärkt auf die Bildung und soziale Integration der Flüchtlinge zu konzentrieren soll eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Stadt mindestens vier Mal am Tag zu angemessenen Zeiten gewährleistet werden, soweit diese nicht angenehm zu Fuß erreicht werden kann. Über die Verbindung sollen die Flüchtlinge selbständig Zugang zu medizinischer Versorgung und preiswerten Konsumgütern erhalten.


Gültigkeit: 5 Jahre, am 07.10.2022 um 5 Jahre verlängert

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