Den Kauf von Drohnenabwehrsystemen in Bayern für wichtige Infrastrukturpunkte wie Flughäfen, Umschaltwerke etc.
Diese sollen je nach Standort verschieden an die Möglichkeiten angepasst werden. Hierfür sollte sich der Freistaat verschiedene Systeme ansehen und sich auch gerne für mehrere an einem Standort entscheiden.
Hierfür ist selbstverständlich wichtig, dass das Sicherheitspersonal nicht nur geschult ist, sondern auch die Erlaubnis hat, nach eigenem Ermessen diese Systeme zu nutzen und den Infrastrukturpunkt zu verteidigen. Die Verantwortung hierfür soll ein an diesem Ort arbeitender hochrangiger Angestellter des Sicherheitsdienstleisters übernehmen.
Außerdem sollen zuständige Sicherheitsdienstleister und Personen mit berechtigtem Sicherheitsinteresse (zum Beispiel Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie) neben dem Freistaat Bayern auch die Erlaubnis haben Verteidigungssysteme nach Verhältnismäßigkeit für solcher Zwecke zu kaufen, nicht nur die Bayrische Polizei oder das Militär.
Investitionen in behördlich anerkannte Sicherheitstechnik sollen steuerlich durch Sonderabschreibungen und verkürzte AfA-Zeiträume gefördert werden, damit ein größerer Teil der Anschaffungskosten bereits in den ersten Jahren steuerlich geltend gemacht werden kann.