Die JuLis München sprechen sich gegen die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz aus.
Gültigkeit: am 07.10.2022 um 5 Jahre verlängert
Die JuLis München sprechen sich gegen die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz aus.
Gültigkeit: am 07.10.2022 um 5 Jahre verlängert
Die Jungen Liberalen lehnen die aktuellen Pläne der Bundesjustizministerin zur Neueinführung einer Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. Die Speicherung der Zuordnung von IP-Adressen auf Vorrat schränkt die Grundrechte im Internet massiv ein und widerspricht zahlreichen Beschlüssen von FDP-Parteitagen sowie dem Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion vom 9. November. Die Jungen Liberalen fordern von Frau Leutheusser-Schnarrenberger die Abkehr von solch gefährlichen Vorschlängen und die Umsetzung liberaler Alternativen.
Gültigkeit: unbegrenzt
Studenten aus Drittstaaten und aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, werden viele Hürden während und nach ihrem Studium bei der Arbeitsaufnahme und bei der Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis in den Weg gelegt. Viele Studenten aus Drittstaaten verlassen deshalb während oder nach dem Studium Deutschland. Die momentanen Regelungen schränken die persönlichen Freiheiten dieser Personengruppe ein und werden dem Fachkräftemangel in Deutschland nicht gerecht.
Die Jungen Liberalen München fordern daher.
Gültigkeit: am 07.10.2022 um ein Jahr verlängert
Die Jungen Liberalen München fordern die Einführung eines verpflichtenden einsatzabhängigen Identifikationsmerkmals bei Großeinsätzen (z.B. Demonstrationen) in der Öffentlichkeit. Diese ID ist während der Einsätze deutlich sichtbar an der Uniform zu tragen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten darf die ID keine direkten Rückschlüsse auf die Identität während des Einsatzes zulassen. Eine eindeutige Zuordnung zu dem bestimmten Polizeibeamten muss im Nachhinein z.B. im Falle einer Beschwerde möglich sein. Die IDs sind für jeden Einsatz neu zu vergeben und müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann die gerichtliche Herausgabe der ID angeordnet werden. Ausnahmen vom Tragen einer ID sind nur bei Zivilpolizisten zulässig.
Gültigkeit: am 25.10.2020 um 10 Jahre verlängert
Die Jungen Liberalen München lehnen den Einsatz so genannter Nackt-, Personen- oder Ganzkörperscanner in Sicherheitsschleusen öffentlicher Bereiche in jeglicher Form ab. Sie bekennen sich zum liberalen Gesellschaftsentwurf und lehnen einen Generalverdacht seiner Bürger mit tiefen Eingriffen in die Menschenwürde ab.
Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, ist es vielmehr notwendig, das bestehende Vollzugsdefizit bei der Terrorabwehr zu schließen.
Gültigkeit: unbegrenzt
Die Jungen Liberalen München fordern die in Art. 140 des Grundgesetzes verankerte Trennung von Religion und Staat in die Realität umzusetzen, da gegenwärtig diverse Verflechtungen bestehen, die diesem Verfassungsgrundsatz nicht gerecht werden.
Die Religionsfreiheit muss endlich konsequent auf ihren Kern als Abwehrrecht reduziert werden. Die besonders von den christlichen Religionsgemeinschaften daraus abgeleiteten Sonderrechte und -privilegien und ein damit einhergehender Einfluss auf weltliche Institutionen ist damit jedoch nicht zu vereinbaren. Daher fordern wir folgende Maßnahmen:
Der Status diverser Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist nicht weiter tragbar. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen. Die Bewältigung von anderen Verwaltungsaufgaben, z.B. Kirchenaustritt, sind nicht von staatlichen Behörden zu regeln, sondern sind Aufgaben der Religionsgemeinschaften selbst. Auch Ersatzregelungen zum Einzug der Kirchensteuer, in welcher der Gesetzgeber Dritten diese Tätigkeit vorschreibt, lehnen die Jungen Liberalen München ab (z.B. durch Banken im Rahmen der Abgeltungssteuer). Ebenso muss der Eintritt und Austritt aus der Kirche den gleichen Regelungen unterliegen wie bei allen anderen Vereinen auch. Durch den Wegfall der Kirchensteuer entfällt auch die einzige Rechtfertigung den Bürger von staatlicher Seite nach seiner Religionszugehörigkeit zu befragen. Diese Befragungen haben folglich völlig zu unterbleiben.
Die Bezahlung der katholischen Bischöfe und der evangelischen Landesbischöfe und diverser weiterer Angestellter im Kirchendienst aus dem Staatshaushalt durch die Länder ist weder mit Verfassung noch mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar. Ebenso wenig ist der Staat Sachaufwandsträger für religiöse Gebrauchsgegenstände. Die Bezahlung ist Aufgabe der Kirchen und soll in Zukunft von diesen übernommen werden. In gleicher Art und Weise ist auch die Kirchenbaulast für die öffentliche Hand zu regeln. Auch das Kornreichnis, welches die Kirche von einigen Gemeinden einfordert, und alle weiteren Subventionen, z.B. für Kirchentage, sind umgehend abzuschaffen. Zu all diesen Zwecken fordern die Jungen Liberalen München endlich die Umsetzung von Art. 138 Abs. 1 WRV zur Ablösung dieser überkommenen Regelungen.
Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Kirchen nicht länger den Betrieb imagesteigernder Einrichtungen, wie beispielsweise konfessionelle Kindergärten, als ihre eigenen ausgeben darf, wenn die Finanzierung nicht allein durch diese getragen wird. Es kann nicht sein, dass der Staat Einrichtungen kirchlicher Träger subventioniert, und diese dann nicht allgemein zugänglich sind oder Andersdenkende Benachteiligungen ausgesetzt sind.
Die Jungen Liberalen München sehen in der staatlichen Definition der Feiertage sowie der zahlreichen Verbote bestimmter Tätigkeiten und Vorschriften, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist, eine nicht hinnehmbare Bevormundung der Bürger. In einer freien Gesellschaft darf nicht das, was sonst wie selbstverständlich erlaubt ist, an einigen wenigen Tagen verboten sein.
Die meisten Feiertage entspringen der christlichen Religion bzw. christlichen Tradition. Wenn der Staat sich anmaßt, für diese Tage spezielle Regeln aufzustellen, stellt dies eine eklatante Verletzung der religiösen Neutralität eines säkularen Staates dar.
Die Jungen Liberalen München fordern daher die unverzügliche und komplette Aufhebung aller rechtlicher Sonderbehandlung ausgewählter Tage im Jahr.
Das bedeutet konkret:
Arbeitsverbot an Feiertagen:
Die Jungen Liberalen München fordern die Aufhebung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen. Dazu ist insbesondere Art. 140 GG, Art. 139 WRV aufzuheben.
Die Verpflichtung der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer das Entgelt für die Arbeitszeit, die infolge eines Feiertages ausfällt, zu zahlen, fällt damit ebenso weg.
Auch das Fahrverbot für LKW an Feiertagen muss aufgehoben werden.
Stille Tage:
Sämtliche Sonderregelungen für „Stille Tagen“ sind abzuschaffen. Dazu zählt insbesondere auch das Tanzverbot.
Steuern:
Die Einkommensteuerbefreiung nach EStG §3b für Zuschläge, die für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, ist vollständig aufzuheben.
Ladenschluss:
Die Jungen Liberalen München fordern die Aufhebung der einengenden Bestimmungen zum Ladenschluss. Es muss die 7×24-Regelung beschlossen werden.
Dazu auch ist die bayerische Ladenschlussverordnung anzupassen.
Aus der Verfassung des Freistaates Bayern sind folgende Passagen zu streichen, die den Kirchen grundlos Sonderrechte und einen unverhältnismäßigen Grad an Schutz einräumen:
Der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen ist durch ein Fach zu ersetzen, das verschiedene weltanschauliche und religiöse Ansätze, sowie die Werte unserer Verfassung vermittelt. Dieser Unterricht wird durch Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, nicht durch Priester, Pastoren oder Amtsvertreter anderer Religionsgemeinschaften abgehalten. Art. 7 Abs. 3 GG ist ersatzlos zu streichen.
Konfessionelle theologische Fakultäten an staatlichen Hochschulen, die der Ausbildung von Geistlichen dienen, sind abzuschaffen. Es ist den Religionsgemeinschaften ungenommen, für diesen Zweck private Ausbildungsstätten zu schaffen. Ebenso ist es auf der anderen Seite den staatlichen Hochschulen im Rahmen der Forschungsfreiheit weiterhin möglich, religionswissenschaftliche Fakultäten einzurichten. Ebenso sind die Konkordatslehrstühle abzuschaffen. Dabei handelt es sich um Lehrstühle an staatlichen Universitäten, hauptsächlich bayerischen, außerhalb der Theologischen Fakultäten, bei deren Besetzung die katholische Kirche ein Einspruchsrecht besitzt.
Die in Art. 7 Abs. 2 BayEUG festgelegte grundsätzliche Anbringung von Kruzifixen in jedem Klassenraum verstößt gegen die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates und ist daher strikt abzulehnen. Dasselbe gilt für alle Räume aller weiterer Gebäude öffentlich-staatlicher Institutionen.
Auch im Strafgesetzbuch wird den Religionsgemeinschaften ein unverhältnismäßiger Schutz über reine Abwehrrechte hinaus gewährt. Wir fordern:
In die Bundesprüfstelle zur Kontrolle der Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte dürfen keine Vertreter von Religionsgemeinschaften und deren Wohlfahrtsverbänden als Beisitzer ernannt werden. Die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeräumten Sonderrechte für Religionsgemeinschaften, wie die Sonderrechte bei der Kurzberichterstattung (z.B. Art1. § 5 Rundfunkstaatsvertrag) und die Einräumung von Sendezeiten (z.B. Art. 1 § 42 Rundfunkstaatsvertrag ) sind zu streichen. Sitze in Fernsehräten, Rundfunkräten und sonstigen Versammlungen der Anstalten des öffentliche-rechtlichen Rundfunks sowie Sitze im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt dürfen nicht von Mitgliedern von Religionsgemeinschaften und deren Wohfahrtsverbände besetzt werden. Die Verletzung religiöser Gefühle ist kein Grund Förderungshilfen im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films nicht zu gewährleisten. Im § 19 des Filmförderungsgesetzes ist daher der Satzteil „oder religiöse Gefühle verletzt“ zu streichen.
Die Jungen Liberalen München fordern, dass alle Ausnahmetatbestände im Arbeitsrecht, die den Kirchen als Arbeitgeber eingeräumt werden, für den Geltungsbereich von der Kirche angestellter Laien wegfallen. Wir wollen diesen den gleichen Arbeitnehmerschutz einräumen, wie wir ihn auch allen anderen zugestehen würden.
Soweit Patienten in Krankenhäusern, Insassen von Strafanstalten und anderen bereits jetzt das Recht auf Zugang zu Seelsorge eingeräumt wird, ist den Seelsorgern auch künftig im Rahmen der Hausordnung der Zugang zu den Seelsorgebedürftigen zu gewähren. Sofern die Glaubensgemeinschaft dafür Kosten in Rechnung stellt sind diese vom Seelsorgebedürftigen selbst zu tragen.
Der Staat subventioniert kirchliche Organisationen nicht nur mit direkten Finanzhilfen, sondern stellt diese zusätzlich noch steuerlich besser. Daher sind aus Sicht der Jungen Liberalen München folgende Maßnahmen zu treffen:
Zur Umsetzung dieser Forderungen ist auf eine Kündigung der Konkordate, die für den Bund als Ganzes oder für einzelne Bundesländer gelten, hinzuwirken. Bei künftigen Verträgen mit dem Vatikan ist darauf zu achten, dass der Status des Heiligen Stuhls als Völkerrechtssubjekt nur noch in dessen Eigenschaft als Staat und nicht mehr in dessen Eigenschaft als Religionsgemeinschaft anerkannt wird.
Gültigkeit: am 03.07.2019 um weitere 10 Jahre verlängert
Die Jungen Liberalen München setzen sich für eine Umsetzung der Vertragsfreiheit auch im Arbeitsrecht ein. Die derzeitigen starren gesetzlichen Vorschriften sind unnötige bürokratische Hindernisse, die den Arbeitsmarkt unflexibel machen, was die Schaffung neuer Arbeitsplätze behindert. Insbesondere die staatliche Regelungswut bzgl. des Kündigungsschutzes verfehlt ihr Ziel: Gerade die Gruppen (Frauen, Menschen mit Behinderung etc.), die durch die Kündigungsschutzregelungen „geschützt“ werden soll, haben dadurch deutlich schlechtere Chancen, am Arbeitsmarkt überhaupt einen Job zu finden.
Die Jungen Liberalen München fordern daher die komplette Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutzes (Kündigungsschutzgesetz). Damit entfällt auch die Notwendigkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Dieses ist komplett abzuschaffen. Die einzigen gesetzlichen Regelungen bzgl. Kündigungen seien die im BGB festgelegten Kündigungsbedingungen. Darüber hinausgehende Kündigungsbedingungen können und sollen vertraglich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.
Gültigkeit: am 03.07.2019 um weitere 10 Jahre verlängert